Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von
Infowhyse GmbH
Pfingstweide 24
61169 Friedberg
1. Allgemeine Bestimmungen / Vertragsabschluss
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt). Darüber hinaus gelten ggf. die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller für die von uns eingebauten oder installierten Produkte, die als Zusatzbedingungen bezeichnet werden. Gegenstand des Vertrages sind die auf dem Lieferschein aufgeführten Geräte. Spätestens mit der Lieferung der Geräte gelten die nachfolgenden Bedingungen als angenommen.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, Änderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angaben und Angebote zu den von uns erbrachten Leistungen und Produktbeschreibungen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Bestätigung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Leistungen und Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Design vor, die von den Angaben in unseren Prospekten und elektronischen Produktbeschreibungen abweichen können, sofern dadurch der Wert der angebotenen Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Insoweit ist die Infowhyse GmbH auch berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die dem Kunden unter normalen Umständen zumutbar sind, sofern sie die bestmögliche Ausführung der Bestellung gewährleisten.
1.4 Kauf- und/oder Mietverträge werden erst durch die Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus einem Kauf- und/oder Mietvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Infowhyse GmbH.
1.6 Gerichtsstand für beide Parteien ist Bad Nauheim, Deutschland.
1.7 Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.
1.8 Für alle Rechtshandlungen und sonstigen Rechtsbeziehungen mit der Infowhyse GmbH gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG) ist ausgeschlossen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Waren und Dienstleistungen gelten die Preise, die am Tag der Auftragsbestätigung angeboten werden.
2.2 Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zoll, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenkontrollvorschriften usw. notwendig werden können, bleiben vorbehalten.
2.3 Unsere Preise schließen die Verpackungs- und Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer aus, sofern nicht eine weitergehende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.4 Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Der Mietpreis ist nach sieben (7) Tagen rein netto zahlbar. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Infowhyse GmbH ist berechtigt, neue oder reparierte Ware gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu versenden. Wird das Fälligkeitsdatum unserer Rechnungen um mehr als fünf (5) Tage überschritten, berechnen wir ab diesem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem von der Deutschen Bundesbank erhobenen Diskontsatz. Der Mieter/Käufer ist zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kommt der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen an den Kunden, auch solche, die aus anderen Vertragsverhältnissen resultieren, zu verweigern. Wir haften nicht für Schäden, die aus einer solchen Nichterfüllung entstehen.
3. Lizenzen
3.1 Jegliche Software, die für den Betrieb der Geräte verwendet wird, darf nur gemäß den separat bereitgestellten Bedingungen des Lizenzgebers verwendet werden. Der Mieter/Käufer hat den Vermieter (nachfolgend „Vermieter“ genannt) / Verkäufer von jeglichen Schadenersatzansprüchen der Lizenzgeber wegen einer Nutzung der Software, die nicht ihren Bedingungen entspricht, freizustellen.
3.2 Die Software ist durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Dem Kunden wird lediglich das Recht eingeräumt, die gelieferte Software zum Betrieb der Zentraleinheit zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, die Software für den vorgesehenen Zweck und Umfang zu nutzen, was die Installation, das Laden und die normale Nutzung des Programms einschließt. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Software zu kopieren oder zu bearbeiten.
Die zur Verfügung gestellte Programmdokumentation und sonstiges Material sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Es ist nicht gestattet, sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Infowhyse GmbH zu kopieren.
Eine Weitergabe der Software an Dritte ist dem Besteller ohne schriftliche Zustimmung der Infowhyse GmbH nicht gestattet.

4. Verwendung von Kundendaten
Die Infowhyse GmbH fungiert als Subunternehmer in Bezug auf die persönlichen Daten des Kunden und der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung. Die Begriffe Unterauftragnehmer und Verarbeitungsleiter sind in der GDPR definiert. Infowhyse muss die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine nicht autorisierte oder illegale Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verhindern und muss die anderen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einhalten.
Soweit der Auftraggeber der Processing Manager und Infowhyse der Subunternehmer ist, ermächtigt der Auftraggeber Infowhyse unter diesen Bedingungen, die vom Auftraggeber erhaltenen personenbezogenen Daten zu verarbeiten, um seinen Verpflichtungen gemäß den Dienstleistungsbedingungen nachzukommen. Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt nur unter der Aufsicht des Auftraggebers.
Der Kunde erteilt Infowhyse die allgemeine Genehmigung, sich zur Erbringung der Dienstleistung Dritter zu bedienen. Wenn sich der Unterauftragnehmer in einem Drittland befindet und es keine durchführbaren und angemessenen Sicherheitsvorkehrungen gibt, weist der Verarbeitungsleiter den Unterauftragnehmer an, im Namen des Verarbeitungsleiters die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission mit dem Unterauftragnehmer gemäß diesen Anweisungen zu unterzeichnen.
5. Ausfuhrgenehmigung
Eine ggf. erforderliche Genehmigung für die Ausfuhr der gelieferten Güter und Software durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn muss der Kunde in eigenem Namen und auf eigene Kosten einholen. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
6. Mietbedingungen und Konditionen
6.1 Mietdauer
Die Mietdauer wird in Tagen oder Wochen berechnet. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Angefangene Tage gelten als volle Miettage. Die Mietdauer beginnt mit dem Eintreffen der Ausrüstung am Einsatzort bzw. mit der Übergabe an den Mieter (im Folgenden „Mieter“ genannt). Sie endet mit der Rückgabe der Ausrüstung an den Vermieter.
6.2 Versand der Geräte und Gefahrenübergang
Der Versand der Ausrüstung erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Es wird die günstigste Transportart gewählt, es sei denn, der Mieter gibt ausdrücklich eine bestimmte Transportart an. Eine Transportversicherung kann auf Wunsch und Kosten des Mieters abgeschlossen werden. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Abholung oder Anlieferung (Lieferschein) der Geräte und endet mit deren Rückgabe oder Abholung.
6.3 Versicherung der Ausrüstung
Um die Ausrüstung vor Beschädigung und Verlust zu schützen, sollte der Mieter eine Versicherung abschließen.
6.4 Verwendung der gemieteten Ausrüstung durch den Mieter
Der Verleiher bleibt Eigentümer der gemieteten Ausrüstung. Der Mieter hat sie sorgfältig zu verwenden und sich an die Empfehlungen des Vermieters für Wartung, Pflege und Gebrauch zu halten. Er muss den Vermieter informieren, wenn er beabsichtigt, die Ausrüstung unterzuvermieten. Die Verwendung der Ausrüstung ist nur an den vereinbarten Standorten zulässig. Der Mieter hat dem Vermieter jederzeit die Möglichkeit zu geben, die Geräte zu inspizieren.
6.5 Gewährleistung
Der Vermieter haftet dafür, dass die Ausrüstung am Tag des Gefahrenübergangs voll funktionsfähig ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Weist das gemietete Gerät bei Gefahrübergang einen Mangel auf, der den vertragsgemäßen Gebrauch verhindert oder in einem Umfang beeinträchtigt, der einer Verhinderung gleichkommt, so kann der Vermieter nach seiner Wahl den Mangel beseitigen, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für den Zeitraum, in dem die Ausrüstung nicht voll funktionsfähig ist, wird der Mietpreis entsprechend reduziert.
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch die Benutzung der gemieteten Geräte durch den Mieter verursacht werden, nur dann, wenn der Schaden auf einem Mangel beruht, der bereits am Tag des Gefahrenübergangs vorhanden war. Die Haftung umfasst die Kosten für die Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreises, die vom Vermieter geltend gemacht werden und auf die ein eventuell entstehender Schadenersatzanspruch anzurechnen ist. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
6.6 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der gemieteten Geräte entstehen. Schäden wie z.B. zufällige Schäden oder zufälliger Verlust gehen zu Lasten des Mieters. Bei Totalschäden oder Verlust der Ausrüstung hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Ausrüstung zu bezahlen. Der Mieter trägt alle Schäden, unabhängig davon, ob er sie zu vertreten hat oder nicht.
6.7 Rückzug des Mieters
Tritt der Mieter nach der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, werden 30% (dreißig Prozent) des Auftragswertes als Rücktrittskosten in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist der Grund des Rücktritts ohne Bedeutung. Tritt er weniger als vier (4) Wochen vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, werden 50% (fünfzig Prozent) des Mietpreises fällig. Tritt er weniger als 2 (zwei) Wochen vor Mietbeginn zurück, werden 75% (fünfundsiebzig Prozent) und weniger als eine Woche, werden 100% (hundert Prozent) fällig. Darüber hinaus sind die Kosten für die von Dritten erbrachten Leistungen zu erstatten.
6.8 Rechte Dritter
Der Mieter hat alle Geräte frei von Belastungen, Ansprüchen und Pfandrechten Dritter zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, sobald während der Mietzeit eine Beschlagnahme der Geräte oder eine Inanspruchnahme durch Dritte erfolgt. Der Mieter hat alle Kosten zu tragen und die Zahlungen zu leisten, die zur Aufhebung solcher Eingriffe Dritter erforderlich sind.
6.9 Anlieferungen
Der Beginn der Mietperiode wird unter dem Vorbehalt vereinbart, dass die Ausrüstung rechtzeitig geliefert werden kann. Verzögert sich der Mietbeginn aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, und kann der Mieter nachweisen, dass eine Verschiebung des Mietbeginns für ihn nicht vorteilhaft ist, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Das Recht auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, unabhängig davon, ob sie den Vermieter oder einen seiner Zulieferer betreffen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, Unfallschäden, Betriebsstörungen usw. berechtigen den Vermieter, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Mietbeginn um die Dauer des jeweiligen Ereignisses zu verschieben, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz hat.
6.10 Rückgabe der gemieteten Geräte
Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter die gemietete Ausrüstung unverzüglich und auf seine Gefahr und Kosten an den Vermieter zurückzugeben.
6.11 Verspätete Rückgabe des gemieteten Materials
Im Falle einer verspäteten Rückgabe des gemieteten Materials hat der Mieter dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, zumindest aber die zusätzlichen Mietgebühren anteilig zu berechnen. Wird die gemietete Ausrüstung nicht in gutem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter dem Vermieter den vollen Mietpreis für die zur Reparatur der Ausrüstung benötigte Zeit zu zahlen.

7. Die Verkaufsbedingungen
7.1 Allgemeine Bestimmungen
Nimmt der Kunde die gelieferte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, entweder auf die Abnahme der Ware oder auf die Zahlung von 10% (zehn Prozent) des Kaufpreises als Pauschale für den entstandenen Schaden und die Kosten zu bestehen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor, wenn wir einen ausreichenden Nachweis erbringen. Die Schadenspauschale reduziert sich, soweit der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder Schäden nicht entstanden sind.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
7.2 Lieferzeit
Verbindliche Lieferzeiten werden schriftlich vereinbart. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn die jeweilige Ware vor ihrem Ablauf versandt wurde oder wenn dem Kunden die Abholbereitschaft mitgeteilt wurde, sofern eine Abholung zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Die Lieferzeit kann sich gegebenenfalls um die Zeit verlängern, die der Käufer benötigt, um uns die für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben.
Alle vereinbarten Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Lieferung von Waren durch unsere Lieferanten.
Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn Maßnahmen aufgrund von Betriebsstörungen, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) getroffen werden müssen oder wenn sich Lieferungen aufgrund höherer Gewalt verzögern. Wir sind für die oben genannten Umstände auch dann nicht verantwortlich, wenn sie während einer laufenden Verzögerung eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verlängert sich in diesem Fall die Lieferzeit für die noch ausstehenden Waren um zwei (2) Monate ab dem Tag, an dem das Hindernis für eine rechtzeitige Lieferung beseitigt ist.
Eine Haftung der Infowhyse GmbH für einen Lieferverzug oder einen daraus resultierenden Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, so kann Schadenersatz nur dann verlangt werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
7.3 Lieferung, Transport, Gefahrenübergang
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Im Hinblick auf Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistung gilt jede Teillieferung als gesonderte Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Teillieferungen abzulehnen.
Wir sind berechtigt, die Art und Weise und den Weg des Transports sowie den zu beauftragenden Spediteur nach unserem Ermessen zu bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen schriftlichen Anweisungen erteilt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Haus verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Auf schriftlichen Wunsch schließen wir auf Kosten des Bestellers eine Versicherung der Ware ab. Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden übergeben wird.
Werden Waren und andere Teile an die Infowhyse GmbH versandt oder persönlich übergeben, so trägt der jeweilige Absender das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware auf dem Gelände der Infowhyse GmbH sowie sämtliche Transportkosten. Das Transportrisiko für persönlich gelieferte Waren verbleibt bis zur Übergabe der Ware beim Kunden.

7.4 Austausch von Waren und/oder Rücknahme von Waren
In der Regel wird eine Servicegebühr in Höhe von 10% (zehn Prozent) des Warenwertes für den Ersatz von Waren erhoben, die nicht aufgrund von Garantieansprüchen ersetzt werden. Es obliegt uns und dem Kunden, nachzuweisen, dass die daraus resultierenden Kosten höher oder niedriger sind. Wenn die Originalverpackung geöffnet oder beschädigt ist, kann die Software nicht ersetzt oder zurückgenommen werden. Mit dem Öffnen der Originalverpackung erkennt der Kunde unsere Urheberrechts- und Garantiebedingungen oder gegebenenfalls die Garantiebedingungen unserer Unterlieferanten an. Alle von der Infowhyse GmbH und ihren Subunternehmern verwendeten Verpackungen gelten als Originalverpackungen.
7.5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen (z.B. Devisenkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die gekaufte Ware zurückzufordern. Die Rücknahme oder Pfändung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der vorbehaltenen Sicherheiten die Forderungen um 20% (zwanzig Prozent), so wird die Infowhyse GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben. Der Besteller hat nachzuweisen und zu beweisen, daß die Sicherheiten die Forderungen um 20% (zwanzig Prozent) übersteigen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, solche Maßnahmen soweit möglich zu verhindern und auf das Eigentum der Infowhyse GmbH hinzuweisen.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware und Software im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Dies gilt nicht, wenn der Besteller mit Zahlungen an die Infowhyse GmbH in Verzug ist.
Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen/Rechtsverdrehung) entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte tritt der Besteller hiermit in Höhe des Rechnungsendbetrages an uns ab.
Die Infowhyse GmbH ermächtigt den Besteller widerruflich, die an die Infowhyse GmbH abgetretenen Forderungen für ihn einzuziehen.

7.6 Gewährleistung/Haftungsausschluss
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände oder Software nach dem aktuellen Stand der Technik fehlerfrei sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate für alle von uns gelieferten Produkte.
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung resultieren. In keinem Fall haften wir für Folgen, die sich aus der Verarbeitung von Daten ergeben, die mit von uns gelieferten Programmen erstellt wurden.
Jegliche Gewährleistung endet, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten oder Software ohne ausdrückliche Zustimmung der Infowhyse GmbH oder von Personen, die nicht von uns autorisiert sind, vornehmen lässt.
Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei (2) Wochen nach Erhalt der Ware und Software schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls sind alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Wird ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware oder Software festgestellt, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder die Ware zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe der Ware oder Software zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und Software zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel und gegebenenfalls unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins an die Infowhyse GmbH zu senden oder persönlich zu übergeben. Ohne diese Mitwirkung des Kunden kann sich die Behebung des Mangels, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises verzögern. Ergibt die Überprüfung, dass die Ware oder Software frei von Mängeln ist, ist der Kunde verpflichtet, uns die Aufwendungen zu erstatten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Infowhyse GmbH hat das Recht, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass der Arbeitsaufwand geringer war.
Schadensersatzansprüche können in jedem Fall, auch wenn die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlgeschlagen ist, nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und leitenden Angestellten.
Soweit nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
7.7 Rücktritt und Schadensersatz bei nicht ausgeführten Bestellungen
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte, die auf eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden hindeuten, bekannt werden. In einem solchen Fall werden alle unbezahlten Rechnungen sofort fällig und wir sind berechtigt, weitere Leistungen von einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder einer anderen Sicherheit abhängig zu machen.
Treten wir aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom Vertrag zurück oder wird die vereinbarte Leistung nicht erbracht, so hat der Kunde uns als Aufwands- und Gewinnausfallentschädigung einen Pauschalbetrag von 10% (zehn Prozent) des vereinbarten Preises zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadenersatzes behalten wir uns vor, wenn wir den entsprechenden Nachweis erbringen. Der pauschalierte Schadenersatz verringert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder Schäden nicht entstanden sind.
Stand 16. Januar 2021